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Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in der Kategorie “Federal Skilled Worker“ – Faktor Arbeitserfahrung

Die Arbeitserfahrung des Antragstellers ist ein weiterer Faktor bei der Bestimmung der insgesamt zu erreichenden Mindestpunktezahl (67 Punkte).

Die Skala für die Einstufung reicht von 0-21 Punkten. Erforderlich ist mindestens 1 Jahr Vollzeitbeschäftigung innerhalb von 10 Jahren vor der Antragstellung. Eine Vollzeitbeschäftigung ist definiert als Mindestwochenarbeitszeit von 37,5 Stunden. Ausbildungszeiten werden nicht als Berufserfahrung gewertet.

Die Berufserfahrung muss nicht im erlernten Beruf erworben worden sein, jedoch wird eine Tätigkeit nur dann berücksichtigt, wenn sie unter dem Skill Type 0 oder Skill Level A oder B in der National Occupational Classifaction (NOC) eingeordnet werden kann. In der NOC sind verschiedene Berufsgruppen genannt und und mit Codenummern gekennzeichnet (NOC Code).

Die erworbene Arbeitserfahrung ist wahrscheinlich der wichtigste Faktor bei der Bestimmung der Qualifizierung. Das Erreichen von nur Null Punkten in dieser Kategorie führt in den meisten Fällen zur Ablehnung des Antrages.

Im Folgenden die Übersicht der Punktevergabe für die Anzahl der Jahre an Arbeitserfahrung:Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in der Kategorie “Federal Skilled Worker“ – Faktor Arbeitserfahrung

Im Folgenden die Übersicht der Punktevergabe für die Anzahl der Jahre an Arbeitserfahrung:

Erfahrung Punkte
Vier Jahre oder mehr 21 Punkte
Drei Jahre 19 Punkte
Zwei Jahre 17 Punkte
Ein Jahr 15 Punkte

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