Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in der Kategorie “Federal Skilled Worker” – Faktor SpracheIn dieser Kategorie werden die Sprachfähigkeiten in einer der beiden Landessprachen (Englisch und Franzödich) des Antragstellers bewertet. Das Sprachverständnis wird in den Bereichen Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen einzeln abgefragt um die erreichte Punktezahl zu bestimmen. Die maximal erreichbare Punktezahl ist 24 und wird dann erreicht, wenn der Antragsteller sehr gute Kenntnisse in beiden Landessprachen nachweisen kann. Antragsteller deren Muttersprache entweder Englisch oder Französisch ist, können in jedem der 4 abgefragten Bereiche jeweils 4 Punkte erzielen. Der Antragsteller muss zunächst angeben, welche der beiden Landessprachen als erste und welche als zweite Sprache festgelegt werden soll. Die Einstufungsskala unterscheidet die Sprachkenntnisse der ersten Sprache wie folgt: Sehr gute Kenntnisse = 4 Punkte Gute Kenntnisse = 2 Punkte Einfache Kenntnisse = 1-2 Punkte Keine Kenntnisse = 0 Punkte Maximale Punktezahl = 16 Die zweite Sprachfähigkeiten in der zweiten Sprache, werden wie folgt bewertet: Sehr gute Kenntnisse = 2 Punkte Gute Kenntnisse = 2 Punkte Einfache Kenntnisse = 1 - 2 Punkte Keine Kenntnisse = 0 Punkte Maximale Punktezahl = 8 Maximale Gesamt-Punktezahl = 24 Antragsteller, die nicht in in Grossbritannien, Irland, Australien, Neuseeland oder den USA geboren und aufgewachsen sind müssen als Nachweis ihrer Sprachfertigkeiten einen Sprachtest absolvieren. Machen Sie hier jetzt den Einwanderungstest! |