Einwanderung nach Kanada als Familienmitglied (Family Class)
Die kanadischen Einwanderungsvorschriften gestatten Familienmitgliedern von kanadischen Staatsbürgern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung nach Kanada einzuwandern.
Der kanadische Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung muss bereit sein, eine rechtsverbindliche Verpflichtung für die Einwanderer einzugehen.
Zusätzlich existieren einige Programme der Provinzen, die Familienzusammenführungen unter vereinfachten Bedingungen ermöglichen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Einwanderung an eine spezifische Provinz gebunden ist.
Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine Daueraufenthaltsgenehmigung und erwerben damit das Recht in Kanada zu arbeiten, zu studieren und zu leben.
Die Einwanderungsbehörde erwartet von Antragstellern, dass diese sich nach Ankunft in Kanada möglichst schnell einleben und für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Die Rolle des Sponsor’s in Kanada dient dazu die Familienmitglieder zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass keine Kosten für den kanadischen Staat entstehen.
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Einwanderung nach Kanada als Familienmitglied (Family Class) – Der Prozess der Antragstellung
Der Familienangehörige (sponsor) muss in Kanada das Canada Immigration Centre aufsuchen, um sich die Übernahme der Bürgschaft von der Einwanderungsbehörde bewilligen zu lassen. Nach Bewilligung werden dem Familienangehörigen (sponsor) die erforderlichen Antragsformulare und die Anweisungen für die nachziehende Person übermittelt.
Unter den Begriff der Familienangehörigen fallen verschiedene Personen, die in 2 Hauptgruppen unterteilt werden:
1. Ehe- und Lebenspartner sowie abhängige Kinder unter 18 Jahren
Spouses
Ein Antrag auf Daueraufenthalt in dieser Kategorie kann gestellt werden, unabhängig davon, ob die Antragsteller sich zum Zeit der Antragstellung in Kanada oder im Ausland aufhalten.
Sponsoren müssen bereit sein den Antragsteller finanziell zu unterstützen und dies rechtsverbidlich in Form einer Bürgschaft bestätigen. Die Bürgschaft erlischt bei Ehe- und Lebenspartnern nach 3 Jahren und bei Kindern entweder nach 10 Jahren oder bei Erreichen des 25ten Lebensjahres.
Ein Sponsorenvertrag, welcher zwischen dem Sponsor und dem Antragsteller geschlossen werden muss, beinhaltet eine Bestätigung des Antragstellers, dass dieser Anstregungen unternehmen wird, so schnell wie möglich finanziell unabhängig zu werden.
Ehepartner qualifizieren sich nur dann, wenn eine in Kanada anerkannte Hochzeitsurkunde vorgelegt werden kann.
Gleichgeschlechtliche Ehepartner, welche eine in Kanada anerkannte Hochzeitsurkunde vorlegen können qualifizieren sich ebenfalls für eine Antragstellung in dieser Kategorie.
Unverheiratete Lebenspartner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft für einen Mindestzeitraum von 12 Monaten zusammengelebt haben, qualifizieren sich ebenfalls in dieser Kategorie. Die Existenz der Lebenspartnerschaft muss anhand von z.B. gemeinsamen Mietverträgen oder gemeinsamen Bankkonten nachgewiesen werden.
Abhängige Kinder, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Jünger als 22 Jahre alt und unverheiratet
- Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und dadurch finanziell vom Antragsteller abhängig und jünger als 22 Jahre alt sind.
- Finanziell vom Antragsteller abhängig aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung.
2. Für alle andere Familienangehörigen gilt:
Sponsoren müssen älter als 18 Jahre alt sein.
Ein Sponsorenvertrag wird zwischen dem Sponsor und der Familie, die unterstützt werden soll geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet ebenfalls die Versicherung der Einwanderer, dass diese jede Anstregung unternehmen werden um kurzfristig finanziell unabhängig vom Sponsor zu werden. Die erteilte Bürgschaft erlischt nach 3 bis 10 Jahren in Abhängigkeit von dem Alter des Antragstellers und dem Verwandtheitsgrad zum Sponsor.
Sponsoren müssen in Kanada leben um sich zu qualifizieren.
Familienmitglieder, die sich in dieser Kategorie qualifizieren sind Eltern, Großeltern, Waisen, Geschwister, Neffen und Nichten sowie Enkel.
Neben den oben genannten, können Verwandte nur dann einen Antrag auf Daueraufenthalt in dieser Kategorie stellen, wenn der Sponsor keinen Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen oder Nichten hat, die einen Antrag in dieser Kategorie stellen könnten und der Sponsor keine Verwandten in Kanada hat, die entweder kanadische Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung sind.
Wer darf mit dem Antragsteller nach Kanada auswandern?
- Ehe- und Lebenspartner
- Abhängige Kinder des Antragstellers oder des Ehe- oder Lebenspartners
- Abhängige Kinder von abhängigen Kindern
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